AGB
Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Laufveranstaltungen der msm sportmedia marketing ges.m.b.h.
§ 1 Anwendungsbereich – Geltung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten für sämtliche von msm sportmedia marketing ges.m.b.h. , Maria-Jacobi-Gasse 1, Media Quarter Marx 3.2, A–1030 Wien (nachfolgend „sportmedia“oder „VeranstalterIn“) durchgeführten Laufveranstaltungen („Veranstaltungen“). Die gegenständlichen Bedingungen regeln das Rechtsverhältnis zwischen den Teilnehmern*innen und der sportmedia bei Anmeldung und Teilnahme an Veranstaltungen der sportmedia
(2) Sämtliche Erklärungen der Teilnehmer*in gegenüber sportmedia sind schriftlich an sportmedia zu richten.
§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen
(1) Startberechtigt ist jeder, der die von sportmedia in der Veranstaltungsausschreibung für die jeweilige Veranstaltung festgelegten Voraussetzungen (Alter, gesundheitliche Voraussetzungen, etc.) erfüllt. Die VeranstalterIn behält sich Änderungen bei der Durchführung der jeweiligen Veranstaltung vor.
(3) Die VeranstalterIn gibt sämtliche von den Teilnehmern*innen zu beachtende organisatorischen Maßnahmen rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung den Teilnehmer*innen bekannt. Die Bekanntgabe erfolgt dabei entweder auf der Internetseite der VeranstalterIn oder direkt vor Ort am Tag der jeweiligen Veranstaltung.
(4) Die Anordnungen des Strecken- und des Sicherheitspersonals sind Folge zu leisten. Die VeranstalterIn ist berechtigt, bei Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer*innen gefährden, die betreffende Teilnehmer*in von der Veranstaltung auszuschließen.
(5) Rechtlich bindende Erklärungen gegenüber Teilnehmern*innen können nur von dem hierfür bestimmten Personenkreis der sportmedia abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen insbesondere die Veranstaltungsleitung und das medizinische Personal vor Ort, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz der Teilnehmer*in die Teilnahme beziehungsweise die Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.
§ 3 Anmeldung
(1) Die Anmeldung zur jeweiligen Veranstaltung kann ausschließlich über die von sportmedia auf der jeweiligen Website bekanntgegebenen Anmeldeplattform online erfolgen.
(2) Eine Anmeldung mit Barzahlung ist am Veranstaltungstag möglich, sofern das Teilnehmer*innen-Limit noch nicht erreicht ist und die organisatorischen Bedingungen weitere Anmeldungen zulassen.
(3) Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes, wenn gemeldete Teilnehmer*innen nicht zum Start antreten. Sofern der/die Teilnehmer*in eine Rücktrittsversicherung abgeschlossen hat, kann diese bei Vorliegen der in der Polizze angeführten Gründe, geltend gemacht und das Startgeld teilweise oder zur Gänze rückerstattet werden. Die Abwicklung erfolgt ausschließlich über die jeweilige Anmeldeplattform und nicht über die VeranstalterIn.
(4) Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (inkl. wetterbedingte Absage / Verlegung), außerordentlicher Risiken oder behördlicher Anordnungen nicht durchgeführt, oder nur teilweise durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.
§ 4 Haftungsausschluss
(1) Die Veranstaltungen finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sollte sportmedia jedoch aufgrund höherer Gewalt (inkl. wetterbedingter Absage / Verlegungen), außerordentlicher Risiken oder behördlicher Anordnungen gehalten sein, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen / abzubrechen, besteht kein Anspruch der Teilnehmer*innen auf Ersatz von allfälligen Kosten.
(2) Die VeranstalterIn haftet gegenüber den Teilnehmern*innen für Schäden (Sach-, Personen- und Vermögensschäden), sofern diese von der VeranstalterIn grob fahrlässig oder vorsätzlich begangen wurden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung für entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für Angestellte, Vertreter*innen, Erfüllungsgehilf*innen und Dritte, welche für die VeranstalterIn im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung tätig sind.
(3) Die Teilnehmer*innen nehmen auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung und Gefahr an der jeweiligen Veranstaltung teil. Die VeranstalterIn übernimmt bei Unfällen oder Krankheiten keine Haftung. Es obliegt den Teilnehmer*innen , den eigenen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen und in gut trainiertem Zustand sowie körperlich gesund an den Start zu gehen. Für Verletzungen, die durch andere Teilnehmer*innen oder außen stehende Dritte verursacht werden, haftet die VeranstalterIn nicht.
(4) Alle Teilnehmer*innen müssen unfallversichert sein.
(5) Die VeranstalterIn übernimmt keine Haftung für von Teilnehmer*innen verwahrte Gegenstände.
§ 5 Datenerhebung und -verwertung
(1) Personenbezogene Daten sind Daten, die dazu genutzt werden können, die Identität der Teilnehmer*innen zu bestimmen.
(2) Die angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltungen verwendet, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung der Teilnehmer*innen sofern erforderlich. Mit der Anmeldung willigt der/die Teilnehmer*in in eine Speicherung der Daten zum Zweck der Zahlungsabwicklung ein.
(3) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews der Teilnehmer*innen können von sportmedia und Pride Run Vienna ohne Anspruch auf Vergütung auch für Presseveröffentlichungen, PR- und Werbezwecke verbreitet und veröffentlicht werden sofern sie den Statuten des Vereins Pride Run Vienna nicht widersprechen.
(4) Die gespeicherten personenbezogenen Daten werden an das jeweilige Zeitmessungsunternehmen zwecks Erstellung der Ergebnislisten sowie der Einstellung dieser Listen auf der Internetseite der VeranstalterIn weitergegeben. Mit der Anmeldung willigt der/die Teilnehmer*in in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein.
(5) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten, personenbezogenen Daten werden für interne Marktforschungszwecke der VeranstalterIn verwendet. Mit der Anmeldung willigt der/die Teilnehmer*in der Speicherung und Verwendung der Daten zu diesem Zweck ein.
(6) Der/die Teilnehmer*in erhält alle veranstaltungsrelevanten Informationen per Email-Newsletter. Mit der Anmeldung willigt der/die Teilnehmer*in einer Speicherung und Verwertung der Email-Adresse zu diesem Zweck ein. Dies beinhaltet auch die Weitergabe von Personendaten der Teilnehmer*innen an Dritte zu Marketingzwecken (z.B.Zusenden von Prospekten). Mit Dritte sind Partner*innen und Sponsor*innen gemeint. Dabei verpflichtet sich die VeranstalterIn, sämtliche Personendaten nur in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz zu bearbeiten.
§ 6 Zeitnahme, regelwidriges Verhalten
Zeitnehmungschips sowie Startnummern (kann auch den Zeitnehmungschip beinhalten), sind gemäß den von der VeranstalterIn formulierten Anforderungen zu tragen. Sofern der Zeitnehmungschip in die Startnummer integriert ist, gibt es keine Zeitnahme bei Vergessen der Startnummer.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB‘s ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung zu treffen, die dem mit der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung erstrebten Ziel und Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt. Überschriften haben rein erläuternde Funktion und sind unverbindlich.
(2) Diese Vereinbarung unterliegt österreichischem Recht. Zur Entscheidung sämtlicher daraus resultierender Streitigkeiten, wird das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.